Die Bergbaugesellschaft Concordia wurde am 18.11.1850 von den Herren
- Kaufmann Christian Flashoff
- Kaufmann Jobst Waldthausen
- Hüttendirektor Wilhelm Lueg
- Kaufmann Carl Haniel
- Kaufmann Alphons Haniel und
- Kaufmann Friedrich Wilhelm Liebrecht gegründet.

Die miteinander verwandten Gründer brachten ihre gemeinsam gemuteten Grubenfelder in die Gesellschaft ein. Sie war nach dem Cölner Bergwerksverein in Altenessen das zweite als Aktiengesellschaft geführte Bergbau-Unternehmen im Ruhrgebiet.
Den Vorstand bildeten die Herren
- Rentner Heinrich Huyssen aus Essen
- Kaufmann Christian Flashoff aus Essen
- Kaufmann Julius Klingholz aus Ruhrort
- Assessor Heinrich Thies aus Essen
- Kaufmann Carl Haniel aus Ruhrort
Franz Haniel verfügte über ein Paket von 70 Concordia-Aktien.
Mit Franz Haniel und Heinrich Huyssen engagierten sich zwei Teilhaber der Sterkrader Hüttengewerkschaft und Handlung Jacobi Haniel & Huyssen, aus der 1873 die Gutehoffnungshütte hervorging, direkt und ein dritter (Gerhard Haniel) durch seine Söhne in dem neuen Unternehmen. Im Laufe der Jahre änderte die Gesellschaft viermal ihren Namen: Von 1850 bis 1877 firmierte sie als Bergbaugesellschaft Concordia, von 1877 bis 1890 als Gewerkschaft der Zeche Concordia, von 1890 bis 1920 als Concordia, Bergbau-Aktien-Gesellschaft zu Oberhausen und von 1920 bis 1926 als Rombacher Hüttenwerke, Abteilung Oberhausen. Ab 1926 wurde sie als Tochtergesellschaft der Schering AG unter dem Namen Concordia, Bergbau-Aktien-Gesellschaft Oberhausen-Rhld. geführt.
(Abb. 3) Eine Concordia-Aktie
Um das benötigte Geld für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerks aufzubringen, gründeten die Bergwerksbetreiber im 19. Jahrhundert normalerweise keine Aktiengesellschaften, sie schlossen sich vielmehr zu bergrechtlichen Gewerkschaften zusammen. Diese waren in 128 Kuxe (oder nach 1865 auch in 1 000 Kuxe) aufgeteilt, und jeder Gewerke (= Anteilseigner) wurde entsprechend der Anzahl seiner Anteilscheine sowohl am Gewinn, der sogenannten "Ausbeute", als auch an etwa auftretenden Verlusten durch "Zubußen" beteiligt. Zur Geschäftsführung mußte die Gewerkenversammlung nach dem Gesetz einen Repräsentanten oder einen Grubenvorstand wählen, die Wahl durch einen Notar beurkunden lassen und das Ergebnis dem Bergamt mitteilen.