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Die Organisation der Bergbehörde gestern und heute

Der Minister der Finanzen verkörperte in Preußen bis 1861 die oberste Instanz der Bergbehörde. Eine Abteilung seines Ministeriums beschäftigte sich mit dem Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Der Direktor dieser Bergabteilung führte den Titel Oberberghauptmann; unter ihm arbeiteten Geheime Oberbergräte und Geheime Bergräte als "vortragende Räte". Sie kamen teils aus dem Bergfach, teils waren sie Juristen.
Die zweite Instanz bildeten die Oberbergämter, an deren Spitze ein Berghauptmann stand. Die Beamten, ebenfalls sowohl bergtechnische Fachleute als auch Juristen, führten die Amtsbezeichnung Oberbergrat, einige auch Geheimer Bergrat. Ein weiterer hoher Beamter war der Oberbergamtsmarkscheider.
Als nachgeordnete Dienststellen eines Oberbergamtes fungierten zwei Bergämter. Dem Oberbergamt Dortmund unterstanden das Bergamt Bochum und das Bergamt (Essen-) Werden.Diese Behörden leitete ein Direktor. Zu seinen Mitarbeitern gehörten ein oder mehrere Bergmeister, der Justitiar und der Markscheider. Die Bergmeister verwalteten die Zechen in einem bestimmten Gebiet; mehrere Berggeschworene, die ursprünglich nur auf Anordnung arbeiteten, später aber gewisse selbständige Befugnisse hatten, unterstützten sie bei ihrer Tätigkeit. Die Geschworenen ließen sich bei der Ausführung ihres Dienstes von sogenannten Fahrburschen entlasten, das waren junge, strebsame Bergleute, welche Grubenbeamte werden wollten.

Das Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10. Juni 1861 (Kompetenzgesetz) paßte die Bergverwaltung dem wachsenden Steinkohlenbergbau an. Es hatte sich nämlich immer deutlicher gezeigt, daß die beiden für das Ruhrgebiet zuständigen Bergämter die vielen neuen Zechen nicht mehr ordnungsgemäß betreuen konnten. Oberster Bergherr in Preußen war nun der Minister für Handel und Gewerbe. Die Organisation der Bergabteilung in seinem Ministerium und die der Oberbergämter änderte sich nicht. Die neue dritte Instanz repräsentierten mehrere Bergreviere, die ein Bergrevierbeamter mit dem Titel Bergmeister, Geheimer Bergrat, Bergrat oder zuletzt auch Erster Bergrat leitete. Er war Einzelbeamter, dem als Hilfskräfte Bergassessoren und für den bergpolizeilichen Dienst Einfahrer, später Bergrevierinspektoren genannt, zuarbeiteten. Außerdem beschäftigten die Bergrevierämter noch Grubenkontrolleure, erfahrene Hauer, die sich bei ihren Befahrungen um sicherheitliche Belange kümmerten.
Aufgrund des Kompetenzgesetzes richtete das Oberbergamt Dortmund 1862 das Königlich Preußische Bergrevieramt Oberhausen ein. Zwischen 1884 und 1894 wurde der Dienstsitz aus unbekannten Gründen nach Duisburg verlegt. Von 1894 bis 1933 residierte der Bergrevierbeamte wieder in Oberhausen. 1934 mußte er mit seiner Behörde, die jetzt Bergrevieramt Dinslaken-Oberhausen hieß, nach Dinslaken umziehen. Ab 1943 führte die Dienststelle den Namen Bergamt Dinslaken-Oberhausen und ab 1960 Bergamt Dinslaken.1994 wurde das Bergamt Dinslaken aufgelöst und der Zuständigkeitsbereich auf das Bergamt Moers und das Bergamt Gelsenkirchen aufgeteilt.

In der Bundesrepublik Deutschland nehmen die einzelnen Bundesländer die staatliche Aufsicht über den Bergbau wahr. In Nordrhein – Westfalen ist die oberste Landesbehörde die für Energie, Kohle und das Bergwesen zuständige Abteilung 5 im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr in Düsseldorf. Sie wird von einem Staatssekretär geleitet. Die eigentliche Bergaufsicht lag bis Ende 2000 beim Landesoberbergamt NRW (LOBA) in Dortmund und nach einem Neuzuschnitt der Bergamtsbezirke 1994 bei nur noch sechs Bergämtern, nämlich Düren, Gelsenkirchen, Kamen, Marl, Moers und Recklinghausen. Der Leiter des Oberbergamtes führte die Dienstbezeichnung Präsident, den einzelnen Bergämtern stehen Leitende Bergdirektoren vor. Die Aufgaben des Landesoberbergamtes verteilten sich auf 7 Abteilungen, die der Bergämter dagegen auf 5 Fachbereiche.

Nach Artikel 1, § 2 des 2. Modernisierungsgesetzes (2. ModernG) wurde das Landesoberbergamt NRW zum 01.01.2001 aufgelöst. Von diesem Zeitpunkt an nimmt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 – Bergbau und Energie in NRW mit Sitz in Dortmund die Aufgaben der aufgelösten Behörde wahr.

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