Die Organisation der Bergbehörde gestern und heute |
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Der Minister der Finanzen verkörperte in Preußen bis 1861 die oberste Instanz der Bergbehörde. Eine Abteilung seines Ministeriums beschäftigte sich mit dem Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Der Direktor dieser Bergabteilung führte den Titel Oberberghauptmann; unter ihm arbeiteten Geheime Oberbergräte und Geheime Bergräte als "vortragende Räte". Sie kamen teils aus dem Bergfach, teils waren sie Juristen. |
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Das Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10. Juni 1861 (Kompetenzgesetz) paßte die Bergverwaltung dem wachsenden Steinkohlenbergbau an. Es hatte sich nämlich immer deutlicher gezeigt, daß die beiden für das Ruhrgebiet zuständigen Bergämter die vielen neuen Zechen nicht mehr ordnungsgemäß betreuen konnten. Oberster Bergherr in Preußen war nun der Minister für Handel und Gewerbe. Die Organisation der Bergabteilung in seinem Ministerium und die der Oberbergämter änderte sich nicht. Die neue dritte Instanz repräsentierten mehrere Bergreviere, die ein Bergrevierbeamter mit dem Titel Bergmeister, Geheimer Bergrat, Bergrat oder zuletzt auch Erster Bergrat leitete. Er war Einzelbeamter, dem als Hilfskräfte Bergassessoren und für den bergpolizeilichen Dienst Einfahrer, später Bergrevierinspektoren genannt, zuarbeiteten. Außerdem beschäftigten die Bergrevierämter noch Grubenkontrolleure, erfahrene Hauer, die sich bei ihren Befahrungen um sicherheitliche Belange kümmerten. |
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In der Bundesrepublik Deutschland nehmen die einzelnen Bundesländer die staatliche Aufsicht über den Bergbau wahr. In Nordrhein – Westfalen ist die oberste Landesbehörde die für Energie, Kohle und das Bergwesen zuständige Abteilung 5 im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr in Düsseldorf. Sie wird von einem Staatssekretär geleitet. Die eigentliche Bergaufsicht lag bis Ende 2000 beim Landesoberbergamt NRW (LOBA) in Dortmund und nach einem Neuzuschnitt der Bergamtsbezirke 1994 bei nur noch sechs Bergämtern, nämlich Düren, Gelsenkirchen, Kamen, Marl, Moers und Recklinghausen. Der Leiter des Oberbergamtes führte die Dienstbezeichnung Präsident, den einzelnen Bergämtern stehen Leitende Bergdirektoren vor. Die Aufgaben des Landesoberbergamtes verteilten sich auf 7 Abteilungen, die der Bergämter dagegen auf 5 Fachbereiche. |
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Nach Artikel 1, § 2 des 2. Modernisierungsgesetzes (2. ModernG) wurde das Landesoberbergamt NRW zum 01.01.2001 aufgelöst. Von diesem Zeitpunkt an nimmt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 – Bergbau und Energie in NRW – mit Sitz in Dortmund die Aufgaben der aufgelösten Behörde wahr. |
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