Die Fahrung der Bergleute |
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Unter dem Begriff Fahrung faßt die Bergmannssprache jegliche Fortbewegung von Menschen unter Tage zusammen. |
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Die Fahrungszeit zu den heute durchschnittlich 6 km vom Seilfahrtschacht entfernten Betriebspunkten spielt für den Betriebsablauf eine wesentliche Rolle, denn diese Zeit ist unproduktive Arbeitszeit. Die Zechen sind aber nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus sicherheitlichen und ergonomischen Gesichtspunkten daran interessiert, daß die Mitarbeiter möglichst ausgeruht ihren Arbeitsplatz erreichen. Deshalb führte sich zumindest eine Auswahl der genannten Fahrungsmöglichkeiten auf jedem Bergwerk ein. Die Zeiten, in denen die Personenbeförderung in Leerzügen die einzige Erleichterung für die Belegschaft war, sind seit den 1970er Jahren vorbei. |
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Die Fahrung in Schächten
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Seit altersher benutzte der Bergmann bei den damals meist geringen Schachtteufen die Fahrten. |
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Eine Fahrkunst bestand aus zwei im Schacht parallel verlaufenden Gestängen, an denen in Abständen von drei Metern Fußtritte und Handgriffe befestigt waren. Beide Gestänge bewegten sich – von einer Dampfmaschine angetrieben – im gegenläufigen Rhythmus siebenmal in der Minute auf und ab. Bei Umkehr der Bewegungsrichtung stieg der Bergmann auf das andere Gestänge um und konnte so benahe mühelos je Minute 21 Meter Höhenunterschied im Schacht bewältigen. |
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Aber nur die wenigsten Zechen konnten es sich leisten, einen Schacht mit einer Fahrkunst auszurüsten. Die Mehrzahl der Bergleute blieb auf die Fahrten angewiesen und mußte täglich vor und nach der Schicht eine bis zu zweistündige, unfallträchtige Kletterpartie im Schacht auf sich nehmen. |
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Die 1860er Jahre brachten auf diesem Gebiet eine wichtige Neuerung: Das Oberbergamt Dortmund trug der Tatsache Rechnung, daß sich die 1834 von Oberbergrat Wilhelm Albrecht eingeführten Drahtseile in der Güterförderung bewährt hatten und genehmigte die Seilfahrt. Die Behörde entschloß sich damit, eine von den Bergleuten in den bis zu 300 Meter tiefen Schächten oft geübte, aber wegen der fehlenden Sicherheitseinrichtungen nicht ganz ungefährliche Praxis zu legalisieren, wenn der Betrieb bestimmte Auflagen erfüllte. Weil die Vorschriften immer wieder den Erfordernissen angepaßt wurden, entwickelte sich die Seilfahrt zur sichersten, bequemsten und raschesten Art und Weise, die Belegschaft in den Schächten zu befördern. Allerdings mußte eine zuverlässige Bedienungsmannschaft nicht nur die Funktion der Seilfahrtseinrichtungen verstehen, sondern die Anlagen auch entsprechend einer Dienstanweisung dauernd in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Die Bergbehörde achtete streng darauf, daß die Zechen nur ausgesuchte Leute als Fördermaschinisten und Anschläger einsetzten. Bei den Fördermaschinisten behielt sich das Bergamt sogar eine Verpflichtung der Anwärter vor und machte diese von einer technischen Prüfung abhängig. |
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Bergrat Karl Selbach schrieb zu diesem Thema in seinem 1907 erschienenen Buch Illustriertes Handlexikon des Bergwesens : |
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Von den bei der Seilfahrt eingesetzten Anschlägern und Abnehmern (Fahrmeistern) ist zu verlangen, daß sie durchaus nüchterne Leute sind, nüchtern zum Dienst kommen und während des Dienstes keine geistigen Getränke genießen. Auch müssen sie Ansehen unter der Belegschaft besitzen, daß ihre Anordnungen befolgt werden, und in geordneten Verhältnissen leben, daß so leicht ihre Aufmerksamkeit durch Nachsinnen über ihre Lage nicht abgelenkt wird … |
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Ein Vergleich der Fahrungszeiten bei 250 Meter Teufe verdeutlicht die Erleichterung für den Bergmann: Bei der Seilfahrt benötigte er ohne besondere körperliche Anstrengung vom Betreten bis zum Verlassen des Korbes etwa 2½ Minuten, auf einer Fahrkunst auch verhältnismäßig mühelos 12 Minuten, auf den Fahrten jedoch fast 1½ Stunden, um das Füllort bzw. die Hängebank zu erreichen. |
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Er führte über den um 1900 entwickelten, auch bei der Eisenbahn und in der Schiffahrt verwendeten Zeigertelegraphen und die noch heute weitverbreitete elektrische Einschlagsignalanlage. Wichtig war und ist eine einwandfreie mündliche Verständigung zwischen dem Anschläger (Anschläger = Signalgeber) und dem Fördermaschinisten, zunächst durch ein Sprachrohr und ab 1885 zunehmend durch das Telefon. |
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Die Fahrung in Strecken
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In den Hauptstrecken setzen die Bergwerke seit den 1970er Jahren spezielle Personenzüge ein, die auf bestimmten Strecken mit festgelegten Haltepunkten fahrplanmäßig verkehren. Die geschlossenen Personenwagen bieten je nach Type 8 bis 16 Personen Platz. Bei längeren Fahrstrecken genehmigt die Bergbehörde "Schnellzüge" mit Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h, wenn besondere Sicherheitseinrichtungen (Notsignalanlage, Überwachung der Wagen auf Umkippen und Entgleisen, Lautsprecherverbindung zwischen Lokführer und den einzelnen Wagen) installiert sind. |
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In den Kohlenabfuhrstrecken, in Förderbergen, aber auch in Hauptstrecken können vorhandene Gurtförderanlagen für die Personenfahrt bergbehördlich zugelassen werden, wenn sie den geforderten Sicherheitsstandard erfüllen. Dazu gehören unter anderem Überfahrschalter, Stillsetzeinrichtung, Gurtriß- und Schieflaufüberwachung sowie gut beleuchtete Auf- und Absteigestellen. Bei größeren Streckenquerschnitten, insbesondere in Hauptstrecken und Förderbergen, lassen sich sogar Bandfahrungen doppelstöckig einrichten, d.h. Personen können auf einem Band in beiden Richtungen befördert werden. |
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Die Bergleute dürfen die im Abbaubereich für den Materialtransport eingesetzten Einschienen-Hängebahnen nur dann zur Fahrung benutzen, wenn die bergbehördlichen Auflagen erfüllt und die Anlagen entsprechend eingerichtet und abgenommen sind. |
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Wenn Strecken ohne die genannten Einrichtungen von vielen Menschen benutzt werden, setzen die Zechen reine Personenbeförderungsmittel, wie zum Beispiel kurvengängige Sessellifte, ein. Für besonders gute Streckenverhältnisse stehen sogar gummibereifte Autobusse zur Verfügung. Sie bieten bis zu 26 Personen Platz und erreichen Fahrgeschwindigkeiten von 30 km/h. |
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