Zeche Oberhausen (4) |
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Eine bis Ende der 1880er Jahre nicht erkannte Gefahr stellte der überall in den Untertagebetrieben abgelagerte Kohlenstaub dar. Umfangreiche, im Auftrag der Bergbehörde durchgeführte Versuchsreihen erhärteten den Verdacht, daß aufgewirbelter Staub genau wie ein Grubengas-Luftgemisch explodieren konnte, wenn eine bestimmte Zündenergie vorhanden war. Damit ließ sich eine Kohlenstaubexplosion als Folge einer kleineren Schlagwetterexplosion nicht mehr ausschließen. Zur Herabsetzung der Zündgefahr schrieb die Bergpolizeiverordnung von 1891 erstmalig für die Fett- und Eßkohlenpartien vor, |
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in allen Ausrichtungs-, Vorrichtungs- und Abbaubetrieben die Firste, die Stöße und die gewonnenen Kohlen sowie die zur Förderung, Fahrung und Wetterführung dienenden Strecken einschließlich der Bremsberge in solchem Maße mit Wasser zu berieseln, daß Ablagerungen von Kohlenstaub in ihnen unschädlich gemacht werden. |
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Die Gutehoffnungshütte wehrte sich genau wie andere Gesellschaften gegen die Berieselung und beantragte bei dem zuständigen Bergrevierbeamten in Oberhausen eine Ausnahmebewilligung von dieser Vorschrift. Sie argumentierte, daß das durch den Wassereinsatz aufgelockerte Gebirge eine erhebliche Unfallgefahr darstelle, und die aufgequollenen Streckensohlen einen großen Senkaufwand erforderten. Außerdem wiesen sie auf eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die steigende Luftfeuchtigkeit sowie auf gesundheitliche Risiken für die Belegschaft hin. Mediziner sahen nämlich einen Zusammenhang zwischen dem feuchtwarmen Klima in der Grube und der epidemischen Ausbreitung der Wurmkrankheit. |
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Der Revierbeamte lehnte den Antrag jedoch ab, weil er von der Richtigkeit der Vorschrift überzeugt war, auch wenn diese gewisse Nachteile mit sich brachte. |
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Die Zeche Oberhausen begann daraufhin 1894, die in Frage kommenden Grubenbaue Zug um Zug mit den Anlagen zur Kohlenstaubberieselung auszurüsten. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 1897/98 bemerkte: |
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In weiterer Befolgung der bergbehördlichen Vorschriften behufs Unschädlichmachung des Kohlenstaubes haben wir auf den Schächten Oberhausen und Osterfeld die Ausführung umfangreicher und kostspieliger Berieselungseinrichtungen in Angriff genommen, Anlagen, die die Förderkosten nicht unerheblich belasten werden. |
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Im Jahre 1895 schrieb die Bergbehörde die Bestellung von Schießmeistern zwingend vor, weil der zunehmende Einsatz von Sprengstoffen unter Tage zur ernsten Gefahr wurde, wenn die Sprengberechtigten die erlassenen Sicherheitsvorschriften nicht genau beachteten. Deshalb forderte die Bergbehörde die Zechen immer wieder auf, bei der Auswahl der Schießmeister-Anwärter strenge Maßstäbe anzulegen. |
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Der Königliche Revierbeamte des Bergreviers Oberhausen machte die Betriebsführer der Zechen in seinem Verantwortungsbereich pflichtgemäß mit folgender Oberbergamtsverfügung bekannt: |
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Nach einer Verfügung des Königlichen Oberbergamtes in Dortmund sind zu Anfang dieses Jahres zwei Schießmeister seines Bezirks wegen Dynamit-Verbrechens und zwar der eine (T) vom Schwurgericht zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren, der andere (W) von der Strafkammer eines Landgerichts zu einer Gefängnisstrafe von 1½ Jahren verurteilt worden.T. hatte aus Rache ein Dynamit-Attentat verübt, bekannte sich zum Anarchismus und war vier Mal wegen Majestätsbeleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahls und Beleidigung vorbestraft. |
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W. benutzte von der Zeche entnommenes Dynamit zu Böllerschüssen in der Sylvesternacht. Er mußte schon vor vollendetem 14. Lebensjahre in einer Zwangserziehungsanstalt untergebracht werden und war elf Mal vorbestraft wegen Körperverletzung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sittlichkeitsverbrechens etc. |
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Wie schon weiter oben kurz erwähnt, nahm auf der Zeche Oberhausen die Gewinnungsteufe, das ist die Tiefe, in der die Bergleute die Kohle hereingewinnen, zwischen 1859 und 1898 von 180 m auf mehr als 500 m zu. Gleichzeitig entfernten sich die Abbaubetriebe immer weiter von den beiden Schächten und verteilten sich darüber hinaus noch auf mehrere Sohlen und Flöze. Dieser Betriebszuschnitt brachte große Probleme in der Wetterführung mit sich, weil er die Trennung der Frischluft von der verbrauchten Luft in den söhligen (söhlig = waagerecht verlaufend) Grubenbauen nach dem damaligen Stand der Technik sehr erschwerte. Aus diesem Grunde traten in den Flözen der Fettkohlenpartien trotz der inzwischen installierten drei Grubenlüfter, die zusammen 13 000 cbm/min verbrauchte Luft absaugten, immer wieder gefährliche Ansammlungen explosibler Grubengas-Luftgemische (sogenannte Schlagwetter) auf. |
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Am 14. April 1897 löste eine beschädigte Wetterlampe eine Explosion aus, durch die 10 Bergleute ihr Leben einbüßten. Bei der Untersuchung des Unglücks kamen die Fachleute der Bergbehörde und der GHH zu der Erkenntnis, daß ein Frischluftschacht am Rande des Grubenfeldes die Schwierigkeiten zumindest verringern, wenn nicht sogar ganz beseitigen könnte. |
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Daraufhin lief die Planung für den dritten Schacht der Zeche Oberhausen unverzüglich an. Als günstigsten Standort legte der Markscheider (Markscheider = vereidigter Vermessungsingenieur einer Zeche) ein der Firma gehörendes Grundstück in unmittelbarer Nähe der Burg Vondern in Osterfeld, 2,5 km nordöstlich der Zeche, fest. |
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Oberhausen 3 sollte mit dem bewährten Senkschachtverfahren mit 5 m Durchmesser niedergebracht werden. |
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Die Teufarbeiten begannen 1898. Sie verliefen recht zügig und ohne nennenswerte Komplikationen. Im Jahre 1900 erreichte der Schacht Oberhausen 3 zunächst bei 166 m das Steinkohlengebirge und am Jahresende befand sich die Schachtsohle bereits 310 m unter der Tagesoberfläche. 1902 stellte die Mannschaft in einer Tiefe von 500 m, das entspricht 461 m unter Normalnull, die geplante Verbindung zu einem Querschlag auf der 6. Sohle der Zeche Oberhausen her, der 464 m unter dem Meeresspiegel aufgefahren war. Damit erfüllte Oberhausen 3 seinen Zweck und versorgte das nördliche Baufeld mit frischen Wettern. |
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Da der Grubenbau bis zu seiner Endteufe viele bauwürdige Flöze durchfahren und dadurch unerwartet große Kohlenvorräte erschlossen hatte, entschieden der Vorstand und der Aufsichtsrat der GHH 1903, den Schacht in Vondern 1 umzubenennen und den Betrieb zur selbständigen Doppelschachtanlage Vondern auszubauen. |
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